Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel melden

    Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel - Bomben, Granaten oder sonstige Munition handeln könnte, informieren Sie unverzüglich das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.

    Beschreibung

    Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.

    Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.

    Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Altenahr - 2.0 Ordnungsamt & 3.0 Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Roßberg 143

    53505 Altenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.

    Kosten

    Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

    Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

    Bemerkungen

    Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Weltkrieg, Sprengstoff, Entschärfung, Granaten, Kampfmittelbeseitigung, Munition, Sprenggranate, Bomben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de