Melderegisterauskunft Erteilung
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.1.2 - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rosemarie Albert
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Telefon Festnetz: +49 6725 910-0
Fax: +49 6725 910-110
Frau Birgit Diehl
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
Fax: +49 6725 910-110
E-Mail: birgit.diehl@vg-gau-algesheim.de
Frau Manuela Ludwig
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
Fax: +49 6725 910-110
Frau Tanja Notheis
Frau Pamela Steinkopf
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
Fax: +49 6725 910-110
E-Mail: info@vg-gau-algesheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft, Anschrift, Einwohnermeldeamt, Personensuche