Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Herxheim - FB3: Bürgerdienste (Ordnung und Soziales)

    Adresse

    Postanschrift

    Obere Hauptstraße 2

    76863 Herxheim bei Landau/Pfalz

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Fax: 07276 501-250

    Telefon Festnetz: 07276 501-0

    E-Mail: info@herxheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Bürgerbüro
    • Standesamt, Friedhöfe
    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Polizei-Kontaktbeamte
    • Straßenverkehrsbehörde
    • Marktwesen
    • Sozialversicherung, Inklusion
    • Soziales, Asylbewerber
    • Altenzentrum St. Josef
    • Soziale Einrichungen, Seniorenarbeit, Tafel e.V., ökumenische Sozialstation

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de