Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3

    67307 Göllheim

    Öffnungszeiten

    ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30

    Kontakt

    Fax: 06351 4909-99

    Telefon Festnetz: 06351 4909-0

    E-Mail: info@vg-goellheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise für Göllheim: Melderegisterauskunft Erteilung

    Bitte beachten Sie, dass Gebühren für eine Melderegisterauskunft vor ab zu entrichten sind. Zahlungsmöglichkeiten: Inländische Schecks, Überweisung. 

    Folgende Gebühren fallen bei einer Melderegisterauskunft bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim an: 

    einfache Melderegisterauskunft privat

    8.10 EUR

    einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke

    9.20 EUR

    erweiterte Melderegisterauskunft 

    11.90 EUR

    erweiterte Melderegisterauskunft

    13.00 EUR

    Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Gebührenrahmen, individuelle Gebührenfestsetzung

    Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern; Auskunft für eigene Immobilien

    kostenfrei

    Selbstauskunft 

    kostenfrei

    Gruppenauskunft

    Gebührenrahmen, individuelle Gebührenfestsetzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de