Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10

    55597 Wöllstein

    Kontakt

    Fax: +49 6703 302-14

    Telefon Festnetz: +49 6703 302-0

    E-Mail: vg@woellstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt

    Adresse

    Postanschrift

    St. Floriansweg 8

    55599 Gau-Bickelheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06703 302-228

    Fax: 06703 302-14

    E-Mail: meldeamt@vg-woellstein.org

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de