Melderegisterauskunft Erteilung
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06341 13-3269
Telefon Festnetz: 06341 13-3266
Telefon Festnetz: 06341 13-3268
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergerbuero@landau.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob eine Melderegisterauskunft für private oder gewerbliche Zwecke eingeholt wird.
- einfache Melderegisterauskunft: 8,10 Euro
- gewerbliche Melderegisterauskünfte: 9,20 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 11,90 Euro
Bitte beachten: Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft, Anschrift, Einwohnermeldeamt, Personensuche