Melderegisterauskunft Erteilung
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
56264 Dierdorf
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Dierdorf - 3.1 Einwohnerwesen
Adresse
Postanschrift
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gisela Aust
Postanschrift
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Telefon Festnetz: 02689 291-3008
Fax: 02689 291-73008
E-Mail: gisela.aust@vg-dierdorf.de
Frau Alexandra Baschek
Postanschrift
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Fax: 02689 291-73009
Telefon Festnetz: 02689 291-3009
E-Mail: alexandra.baschek@vg-dierdorf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft