Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Fax: 02622 703-114

    E-Mail: info@bendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Öffnungszeiten

    Mo - Mi 8.00 - 13.00 Uhr Do 8.00 - 16.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten Mo - Fr 7.00 - 8.00 Uhr Mo - Do bis 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    E-Mail: meldeamt@bendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de