Melderegisterauskunft Erteilung
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Hinweise für Bad Kreuznach: Melderegisterauskunft Erteilung
Abweichend zur landesweiten Regelung ist bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach keine Vorauszahlung nötig.
Zahlungsmöglichkeiten: Überweisung (Kontoverbindung wird mit der schriftlich erteilten Auskunft mitgeteilt); Scheck
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hiltrud Emrich
Frau Sarah Horst
Frau Doris Kappeler
Frau Tatjana Maier
Herr Maximilian Poidinger
Frau Andrea Schmalz
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Kreuznach: Melderegisterauskunft Erteilung
Meldegesetz Rheinland-Pfalz (MGRP)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft