Melderegisterauskunft Erteilung
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
- Andernach (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Bad Dürkheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hagenbach (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Puderbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weißenthurm (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wirges (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Koblenz (Rheinland-Pfalz)
- Worms (Rheinland-Pfalz)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeauskunft, Personensuche, Meldepflicht, Anschrift