Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herxheim - FB3: Bürgerdienste (Ordnung und Soziales)
Adresse
Postanschrift
Obere Hauptstraße 2
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Knecht
Frau Renate Müller
Postanschrift
Obere Hauptstraße 2
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
Fax: 07276 501-250
Telefon Festnetz: 07276 501-101
E-Mail: r.mueller@herxheim.de
Frau Evi Schlager
Bürgerbüro
Frau Silvia Wünschel
Internet
Formulare
Einverständnis Ausweis Kind
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Standesamt, Friedhöfe
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Polizei-Kontaktbeamte
- Straßenverkehrsbehörde
- Marktwesen
- Sozialversicherung, Inklusion
- Soziales, Asylbewerber
- Altenzentrum St. Josef
- Soziale Einrichungen, Seniorenarbeit, Tafel e.V., ökumenische Sozialstation
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Identifikation, Identitätsnachweis, Identity-Card, Bundespersonalausweis, Verlustanzeige