Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: ordnung@vg-lingenfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Pass- und Einwohnermeldewesen
    • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
    • Bestattungswesen und Standesamt
    • Fundbüro
    • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
    • Zivil- und Katastrophenschutz
    • Schnakenbekämpfung
    • Gewerberecht
    • Fischereiwesen
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
    • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
    • Kommunaler Vollzugsdienst
    • Bezirksbeamter der Polizei 

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Identifikation, Identitätsnachweis, Identity-Card, Bundespersonalausweis, Verlustanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de