Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 4

    Adresse

    Postanschrift

    Jakobstraße 25

    67722 Winnweiler

    Gebäude: Gebäude 4

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr MI geschlossen Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06302 602-34

    Telefon Festnetz: 06302 602-0

    E-Mail: info@winnweiler-vg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Verlustanzeige

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Identifikation, Identitätsnachweis, Identity-Card, Bundespersonalausweis, Verlustanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de