Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Öffnungszeiten
ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30
Kontakt
Kontaktperson
Herr Aaron Baldé
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06351 4909-29
E-Mail: balde@vg-goellheim.de
Herr Michael Lauck
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
Fax: 06351 4909-724
Telefon Festnetz: 06351 4909-24
E-Mail: mlauck@vg-goellheim.de
Frau Ayan Nilüfer
Postanschrift
Gutenbergstraße 4
67307 Göllheim
Hausanschrift
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Fax: 06351 4909-99
Telefon Festnetz: 06351 4909-23
E-Mail: ayan@vg-goellheim.de
Frau Alexandra Stricker
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
Fax: 06351 4909-99
Telefon Festnetz: 06351 4909-28
E-Mail: stricker@vg-goellheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Göllheim: Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Bitte bringen Sie für die Beantragung eines Ausweisdokuments bei Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zwingend ihre Geburts- oder Eheurkunde mit!
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Identitätsnachweis, Bundespersonalausweis, Identifikation, Identity-Card, Verlustanzeige