Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Freinsheim - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Das Bürgerbüro hat darüber hinaus zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung für Sie geöffnet: Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
E-Mail: buergerbuero@vg-freinsheim.de
Kontaktperson
Herr Diehl
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-219
E-Mail: diehl@vg-freinsheim.de
Frau Klaub
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-237
E-Mail: klaub@vg-freinsheim.de
Frau Schlosser-Cretti
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-270
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Bundespersonalausweis, Identitätsnachweis, Identity-Card, Verlustanzeige, Identifikation