Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wonnegau gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Bechtheim, Bermersheim, Dittelsheim-Heßloch, Frettenheim, Gundersheim, Gundheim, Hangen-Weisheim, Hochborn, Monzernheim, Osthofen und Westhofen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schneller 3

    67574 Osthofen

    Postanschrift

    Postfach 14 63

    67567 Osthofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6242 5004-0

    Fax: +49 6242 5004-29

    E-Mail: info@vg-wonnegau.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachbereich 5 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schneller 3

    67574 Osthofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06244 5908-0

    Fax: 06244 5908-198

    E-Mail: post@vg-wonnegau.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Webservice, Verbandsgemeinde Wonnegau)

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    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Einwohnermeldeamt Westhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wormser Straße 23

    67593 Westhofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06244 5908-510

    Kontaktperson

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    Einwohnermeldeamt Osthofen

    Adresse

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    Am Schneller 3

    67574 Osthofen

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    Telefon Festnetz: 06242 5004-520

    Kontaktperson

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    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personaldokument, Verloren, Perso, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, verloren, Personalausweis beantragen, Verlust, Neuer PA, PA, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)