Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Hinweise für Mainz: Personalausweis ersetzen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Bürgerservice
Beschreibung
Achtung: Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bitte achten Sie bei einer geplanten Reise um frühzeitige Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind!!!
Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3620
55026 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind: Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Identifikation, Identitätsnachweis, Identity-Card, Bundespersonalausweis, Verlustanzeige