Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Online-Dienst

    Pass / Personalausweis - Verlustanzeige

    ID: L100039_270632312

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Morbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19 - 23

    54497 Morbach

    Kontakt

    Fax: +49 6533 71-166

    Telefon Festnetz: +49 6533 71-0-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach

    Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.

    Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.

    Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung

    Kurzanleitung

    1. Sie klicken auf "Bürgerbüro"
    2. Jetzt wählen Sie den Bereich:
      Kfz-Angelegenheiten
      Pass- und Ausweiswesen
      Meldewesen
      Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen)
    3. Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
    4. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
    5. Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.

    Jetzt Termin buchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    54497 Morbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06533 95997-203

    Telefon Festnetz: 06533 71-203

    E-Mail: meldeamt@morbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    -wenn vorhanden Verlustanzeige Polizei

    -amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Kinderreisepass), wenn vorhanden

    -ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

    -gegebenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift einer Eheurkunde

    -bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständinserklärung der Erziehungsberechtigten, bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.

    Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständiniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis in Verlust ist, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig:

    -Persönliches Erscheinen zwecks Ersattung einer Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde. Diese hat dann unverzüglich die örtlich zuständige Polizeidienststelle über jeden Verlust des Dokumentes zu unterrichten.

    -ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen

    -bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet)

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre

    Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Produktionsdauer der Bundesdruckerei, sie beträgt durchschnittlich 3 Wochen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    -für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 €

    -für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren 37,00 €

    -13,00 € Aufschlag bei nichzuständiger Behörde

    -10,00 € für den vorläufigen Personalausweis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Morbach: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sollte der Ausweis später wieder aufgefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden und ggfs. die ausgeschaltete Online-Ausweisfunktion wieder eingeschaltet werden (letzteres allerdings nur dann, wenn bisher kein neuer Personalausweis beantragt wurde).

    Es gibt Länder, die die Rücknahme von Sachfahndungseinträgen (bspw. bei Wiederauffinden des Ausweisdokumentes) in der Regel nicht akzeptieren. Dort bleibt selbst ein wiedergefundenes Ausweisdokument weiterhin gesperrt. Eine Gewährleistung, dass wiedergefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher angeregt, im Falle von Auslandsreisen keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, zu benutzen und stattdessen ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de