Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Beantragung

    • bei Bedarf kann sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden
    • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Verwaltung - Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhrr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fundbuero@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    • zusäzlicher Hinweis zur Verlustanzeige:
      • wird beim Bürgeramt erstellt und ggfs. an die Polizei weitergeleitet 
    • zusätzlicher Hinweis zum Sorgerechtsnachweis:
      • ggfs. Einverständnis eines Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis, mit dem das bis zu 16 Jahren alte Kind einen gemeinsamen Wohnsitz hat

    liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor:

    • wurde der verlorene Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag zurückgegriffen werden
      • bis maximal 15 Jahre möglich
    • ansonsten:
      • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde bzw. bei zwischenzeitlicher Heirat auch die Heiratsurkunde 
      • und eine volljährige Person, die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

    Formulare

    Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    • die Beantragung durch einen Bevollmächtigten ist in Trier nicht möglich

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    • ca. 3 Wochen

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Zahlungsart

    • bar / EC

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Stichwörter

    Bundespersonalausweis, Identitätsnachweis, Identity-Card, Verlustanzeige, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English