Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beantragung
- bei Bedarf kann sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden
- Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Zuständigkeit liegt beim Bürgerant
- Online-Terminvereinbarung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Verwaltung - Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhrr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust
- zusäzlicher Hinweis zur Verlustanzeige:
- wird beim Bürgeramt erstellt und ggfs. an die Polizei weitergeleitet
- zusätzlicher Hinweis zum Sorgerechtsnachweis:
- ggfs. Einverständnis eines Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis, mit dem das bis zu 16 Jahren alte Kind einen gemeinsamen Wohnsitz hat
liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor:
- wurde der verlorene Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag zurückgegriffen werden
- bis maximal 15 Jahre möglich
- ansonsten:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde bzw. bei zwischenzeitlicher Heirat auch die Heiratsurkunde
- und eine volljährige Person, die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt
Formulare
Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust
- die Beantragung durch einen Bevollmächtigten ist in Trier nicht möglich
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust
- ca. 3 Wochen
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Hinweise für Trier: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Zahlungsart
- bar / EC
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Bundespersonalausweis, Identitätsnachweis, Identity-Card, Verlustanzeige, Identifikation