Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hachenburg - Sachgebiet 3.1 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Bartsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-141
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: n.bartsch@hachenburg-vg.de
Annika Büdenhölzer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-271
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: a.buedenhoelzer@hachenburg-vg.de
Ina Deniz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-142
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: i.deniz@hachenburg-vg.de
Dannica Pfeiffer
Postanschrift
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Telefon Festnetz: 02662 801-140
E-Mail: d.pfeiffer@hachenburg-vg.de
Silke Seiler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-142
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: s.seiler@hachenburg-vg.de
Internet
Formulare
Verlustanzeige
Weitere Informationen
- Meldebehörde
- Statistiken
- Servicestelle
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Identifikation, Identitätsnachweis, Identity-Card, Bundespersonalausweis, Verlustanzeige