Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Hönningen - Bürgerservice - Ordnungsverwaltung, Standesamt
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Nach vorheriger Terminvereinbarung ist das Rathaus Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu den angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen. Di. 14.00-17.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02635 72-30
Fax: 02635 72-18
Kontaktperson
Frau Klaudia Kruft-Heumann
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02635 72-31
Fax: 02635 72-18
Frau Michaela Lenski
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Fax: 02635 72-18
Telefon Festnetz: 02635 72-34
E-Mail: mlenski@bad-hoenningen-vg.de
Internet
Formulare
Verlustanzeige
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Identifikation, Identitätsnachweis, Identity-Card, Bundespersonalausweis, Verlustanzeige