Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Hinweise für Adenau: Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Für diesen Vorgang ist ein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen
Beschreibung
Ordnung, Soziales und Schulen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus B
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Brenner
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Fax: 02691 305-88308
Telefon Festnetz: 02691 305-308
E-Mail: pia.brenner@adenau.de
Frau Sarah Bungarten
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Telefon Festnetz: 02691 305-309
Fax: 02691 305-88309
E-Mail: sarah.bungarten@adenau.de
Einwohnermeldeamt
Internet
Formulare
Verlustanzeige
SEPA Lastschriftmandat
Weitere Informationen
Ordnung, Soziales und Schulen
Fachbereichsleiter: Dirk Hansen
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
Stichwörter
Identitätsnachweis, Bundespersonalausweis, Identifikation, Identity-Card, Verlustanzeige