Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wohnungswechsel keine Automation hinsichtlich der Auslieferung und Abholung von Müllgefäßen erfolgt. Setzen Sie sich hierzu bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen in Verbindung.
Weitere nützliche Hinweise finden sie in der Umzugscheckliste
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Ausweisdokumente und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters über den Auszug sind mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wohnungswechsel keine Automation hinsichtlich der Auslieferung und Abholung von Müllgefäßen erfolgt. Setzen Sie sich hierzu bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen in Verbindung.
Weitere nützliche Hinweise finden sie in der Umzugscheckliste
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Ausweisdokumente und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters über den Auszug sind mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06135 72-0
Fax: 06135 72-263
Kontaktperson
Frau Stefanie Hartmann
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Mirjam Loske
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Esther Mendo Such
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
E-Mail: leitung_buergerbuero@vg-bodenheim.de
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Frau Stefanie Paul
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Fax: 06135 72-290
Frau Sabine Steiner
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug