Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Wohnungswechsel keine Automation hinsichtlich der Auslieferung und Abholung von Müllgefäßen erfolgt. Setzen Sie sich hierzu bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen in Verbindung.

    Weitere nützliche Hinweise finden sie in der Umzugscheckliste

    Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Ausweisdokumente und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters über den Auszug sind mitzubringen.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Wohnungswechsel keine Automation hinsichtlich der Auslieferung und Abholung von Müllgefäßen erfolgt. Setzen Sie sich hierzu bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen in Verbindung.

    Weitere nützliche Hinweise finden sie in der Umzugscheckliste

    Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Ausweisdokumente und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters über den Auszug sind mitzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Dollesplatz 1

    55294 Bodenheim

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06135 72-0

    Fax: 06135 72-263

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2015 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Technisch geändert am 09.12.2024 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)