Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Hinweise für Germersheim: Wohnsitz Abmeldung
Ansprechpartner
Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Azime Kurultay
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Fax: 07274 960-11235
Telefon Festnetz: 07274 960-235
E-Mail: azime.kurultay@germersheim.eu
Frau Kamila Lasek-Beditsch
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 960-224
Frau Ingrid Ries
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 960-234
Fax: 07274 960-11234
E-Mail: ingrid.ries@germersheim.eu
Frau Alisa Schmidt
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 960-233
E-Mail: alisa.schmidt@germersheim.eu
Internet
Formulare
Vollmacht
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug