• Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)
Wohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim

Adresse

Hausanschrift

Schillerplatz 2

67071 Ludwigshafen am Rhein

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Bismarckstraße 25

67059 Ludwigshafen am Rhein

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 21 12 25

67012 Ludwigshafen am Rhein

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr .

Kontakt

Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

Telefon Festnetz: +49 621 504-3724

Fax: +49 621 504-3549

E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

Version

Technisch erstellt am 10.04.2014

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße

Adresse

Hausanschrift

Bismarckstraße 21

67059 Ludwigshafen am Rhein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Bismarckstraße 25

67059 Ludwigshafen am Rhein

Postanschrift

Postfach 21 12 25

67012 Ludwigshafen am Rhein

Öffnungszeiten

Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

Telefon Festnetz: +49 621 504-3724

Fax: +49 621 504-3549

E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

Weitere Informationen

Stichwörter

Meldeamt, Passamt

Version

Technisch erstellt am 10.04.2014

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße

Adresse

Hausanschrift

Achtmorgenstraße 9

67065 Ludwigshafen am Rhein

Ist rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Bismarckstraße 25

67059 Ludwigshafen am Rhein

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 21 12 25

67012 Ludwigshafen am Rhein

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

Telefon Festnetz: +49 621 504-3724

Fax: +49 621 504-2787

E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

Version

Technisch erstellt am 10.04.2014

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

Adresse

Hausanschrift

Edigheimer Straße 26

67069 Ludwigshafen am Rhein

Ist nicht rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Bismarckstraße 25

67059 Ludwigshafen am Rhein

Ist nicht rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 21 12 25

67012 Ludwigshafen am Rhein

Öffnungszeiten

Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

Telefon Festnetz: +49 621 504-3724

Fax: +49 621 504-3549

E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

Version

Technisch erstellt am 10.04.2014

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)

  • genaue Andresse des neuen Wohnsitzes
  • ggf. schriftliche Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, bei Umzug (zum anderen Elternteil) eines Kindes unter 16 Jahren.
  • genaue Andresse des neuen Wohnsitzes
  • ggf. schriftliche Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, bei Umzug (zum anderen Elternteil) eines Kindes unter 16 Jahren.

Formulare

Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Kosten

Keine.

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnsitz abmelden (auch zweitwohnsitz)

  • bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht notwendig, die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde teilt der Wegzugsgemeinde den Wohnungswechsel mit
  • bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht notwendig, die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde teilt der Wegzugsgemeinde den Wohnungswechsel mit

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 11.03.2009

Technisch geändert am 08.01.2025

Stichwörter

Umzug, Auszug, Wohnungsabmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020