Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Hermeskeil gehört zum Landkreis Trier-Saarburg und umfasst die Stadt Hermeskeil und die Ortsgemeinden Bescheid, Beuren (Hochwald), Damflos, Geisfeld, Grimburg, Gusenburg, Hinzert-Pölert, Naurath (Wald), Neuhütten, Rascheid, Reinsfeld und Züsch.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Langer Markt 17

    54411 Hermeskeil

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeinde@hermeskeil.de

    Telefon Festnetz: 06503 809-0

    Fax: 06503 809-200

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2020

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerservicezentrum

    Adresse

    Besucheranschrift

    Langer Markt 17

    54411 Hermeskeil

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@hermeskeil.de

    Telefon Festnetz: 06503 809-105

    Telefon Festnetz: 06503 809-106

    Fax: 06503 809-200

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2021 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Bitte bringen Sie zur Abmeldung den Ausweis/Pass von allen Personen die abgemeldet werden mit.

    Die Meldebehörde behält sich vor, eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug zu verlangen.

    Bitte bringen Sie zur Abmeldung den Ausweis/Pass von allen Personen die abgemeldet werden mit.

    Die Meldebehörde behält sich vor, eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug zu verlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Umzug, Auszug, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020