Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach
Beschreibung
Scannen Sie den QR-Code, um eine Wegbeschreibung in Google Maps zu öffnen.
Adresse
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hans Dieter Müllen
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Telefon Festnetz: 06541 708-266
Fax: 06541 708-566
E-Mail: Muellen.HD@vgtt.de
Frau Judith Christ
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Telefon Festnetz: 06541 708-264
Fax: 06541 708-564
E-Mail: Christ.j@vgtt.de
Frau Gisela Deutschen-Bach
Frau Kerstin Schäfer
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Fax: 06541 708-248
Telefon Festnetz: 06541 708-260
E-Mail: schaefer.k@vgtt.de
Internet
Formulare
Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
Weitere Informationen
Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv
Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bürgerbüro Kröv
Beschreibung
Öffnungszeiten Bürgerbüro Kröv:
vormittags: geschlossen
nachmittags: dienstags und mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Robert-Schuman-Straße 65
54536 Kröv
Öffnungszeiten
Dienstag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
Weitere Informationen
Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auszug, Umzug, Wohnungsabmeldung