Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Schüller (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
Frau Sandra Langen (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt
Beschreibung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Langen (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Frau Anja Schüller (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug