Wohnsitz ändern
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00
Kontakt
Internet
Formulare
Bestätigung Wohnungsgeber
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Telefon Festnetz: 06373 504-226
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Kontaktperson
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Herr Torsten Rudolph
Frau Sabrina Schulze
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: s.schulze@vgog.de
Internet
Formulare
Bestätigung Wohnungsgeber
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00 Samstag 10:00 - 12:00 Im 2-Wochen-Rhythmus an geraden KW
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-211
Telefon Festnetz: 06373 504-212
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-214
E-Mail: bb@vgog.de
Kontaktperson
Frau Barbara Kattler
Frau Anja Mootz
Frau Angela Schramm
Internet
Formulare
Bestätigung Wohnungsgeber
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-220
E-Mail: bb-wm@vgog.de
Kontaktperson
Frau Manuela Immetsberger
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Hausanschrift
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-221
E-Mail: m.immetsberger@vgog.de
Frau Anke Körbel
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: a.koerbel@vgog.de
Internet
Formulare
Bestätigung Wohnungsgeber
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung