Wohnsitz ändern
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Heike Ebling
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-133
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-122
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Fax: 06305 71-190
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Heike Hemmer
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Fax: 06303 4888
Marie-Janette Müller-Pratt
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Melde- und Passamt
Beschreibung
Hinweis zu Kontaktmöglichkeiten:
Bei allen Leistungen, die das Melde- und Passamt betreffen, bitte die E-Mailadresse meldeamt@enkenbach-alsenborn.de verwenden, um eine zügige Bearbeitung im Vertretungsfall zu gewährleisten.
Das Melde- und Passamt befindet sich sowohl im Rathaus Enkenbach-Alsnenborn, als auch im Verwaltungsgebäude Hochspeyer.
Besuchsadresse
Hauptstraße 121, 67691 Hochspeyer, Verwaltungsgebäude Neubau
Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Bestätigung Wohnungsgeber
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
KFZ Ummeldung, Ummeldung