Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz ändern

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 9351099

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de

    Internet

    Formulare

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Montag zuätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr * Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr * Mittwoch 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 935-1099

    E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Bad Dürkheim: Wohnsitz ändern

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum   
    • Einzugsbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters ( Wohnungsgeberbestätigung). Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung.  Die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung  (bei Miete) ist zwingend und die Vorlage des Mietvertrages reicht hier nicht aus .
    • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

    Achtung: 

    - Führerscheine und Aufenthaltserlaubnisse reichen als Ausweisdokument nicht aus

    - eine verspätete An-, Ab-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes
      Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen

    - eine schriftliche An-, Ab-, Ummeldung ohne persönliche Vorsprache ist nicht möglich

    - falls eine Person beauftragt wird, die An-, Ab-, Ummeldung durchzuführen, ist zusätzlich eine Vollmacht und der Ausweis oder Reisepass der
      bevollmächtigten Person mitzubringen

    - bei einer Betreuungsangelegenheit ist zusätzlich der Betreuerausweis und/oder die Vorsorgevollmacht mitzubringen

    -  bei Umzug innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim ist die Änderung der Zulassungsbescheinigung I im Bürgerbüro gegen eine Gebühr in Höhe von
       10,70 € möglich 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Stichwörter

    Ummeldung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de