Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz ändern

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

    Nutzen Sie hier die Online-Anmeldung für den Wohnsitz (Onlineausweisfunktion)

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden ? das geht nun auch in Worms online.

    Haben Sie Ehepartner/ Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, können Sie eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen. Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.

    Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    So funktioniert der Online-Dienst:

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.

    Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Abteilung 3.07 Bürgerserviceböro, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die Ausweis-App vorgenommen werden.

    Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Der Wohnsitz ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden.

    Bei jeder Anmeldung, Ummeldung innerhalb von Worms, ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Der Vordruck steht über Download zur Verfügung (siehe Downloads). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben. Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Formulare

      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024

      Technisch geändert am 18.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020

      erforderliche Unterlagen

      • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
      • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
        • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

      Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

      Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

      • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
      • Wohnungsgeberbestätigung (auch bei Einzug bei Familienangehörigen)

      Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.

      Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):

      • Vorlage Personalausweis, Pass 
      • Geburtsurkunde

      Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:

      • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
      • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
      • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich, nicht jedoch bei:
        - Zuzug aus dem Ausland
        - Abmeldung von Amtswegen

        Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:

        • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument
        • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms; gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
        • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig      
        • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
        • Wohnungsgeberbestätigung 

        Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.

        • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
          • Vorlage Personalausweis, Pass 
          • Geburtsurkunde
        • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
          • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
          • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
            • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
            • Nicht jedoch bei,
              • Zuzug aus dem Ausland 
              • Abmeldung von Amtswegen
        • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
          • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument 
          • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
            • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
          • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig                    

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

        Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

        Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

        Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

        Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

        Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

        • aus dem Ausland zuziehen oder
        • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

        In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

        Kosten

        Keine

        Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

        Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

        Die An-, Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.

        Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

        Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.

        Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

        Hinweise (Besonderheiten)

        Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

        Version

        Technisch erstellt am 11.03.2009

        Technisch geändert am 01.11.2024

        Stichwörter

        Ummeldung, KFZ Ummeldung

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017

        Technisch geändert am 09.06.2017

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021

        Technisch geändert am 23.04.2020