Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz ändern

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und der Stadt Kirchen (Sieg).

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    57548 Kirchen (Sieg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Lindenstraße 1

    57548 Kirchen (Sieg)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2741 688-0

    Fax: +49 2741 688-255

    E-Mail: vg-kirchen@kirchen-sieg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Kirchen

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Kirchen

    IBAN: DE45 5735 1030 0004 0010 04

    BIC: MALADE51AKI

    Bankinstitut: Sparkasse Westerwald-Sieg

    Formulare

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ummeldung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)