Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz ändern

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Hinweise für Koblenz: Wohnsitz ändern

    Zur Ummeldung Ihres Wohnsitzes (Umzug innerhalb von Koblenz) sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie benötigen dann kein Anmeldeformular, da wir das Ausfüllen des Formulars für Sie erledigen.

    In Ausnahmefällen können Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular durch eine bevollmächtige Person an uns überbringen lassen oder uns schriftlich per Post (E-Mail reicht nicht aus) zukommen lassen.

    Sie können sich auch online bei uns ummelden. Nach Erhalt der Ummeldebestätigung vereinbaren Sie bitten einen Termin zur Änderung Ihres Personalausweises/Reisepasses/elektronischen Aufenthaltstitels.

    Kfz-Umschreibung:

    • Haben Sie ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen, so informieren Sie sich bitte auf den Seiten unserer Zulassungsstelle über die entsprechenden Modalitäten. 

      Wenn Sie innerhalb von Koblenz umziehen können wir die Adresse im KFZ-Schein ändern. Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle (hierbei fällt eine Gebühr i.H.v. 10,80 Euro an)!

    Wichtiger Hinweis!

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle einer Anmeldung abdecken können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Beschreibung

      Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz. 

      Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.

      Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde. 

    Zahlungsmittel im Bürgeramt: 

      Vorzugsweise bargeldlos mit Karte, aber auch bar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-7000

    Fax: +49 261 129-7200

    E-Mail: buergeramt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Formulare

    Anmeldeformular
    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Koblenz: Wohnsitz ändern

    • Personalausweise und (wenn vorhanden) Reisepässe aller umziehenden Personen oder ausländische Ausweisdokumente,
    • wichtig,wenn Kinder mit zuziehen: Nachweise über das Sorgerrecht (Ausnahme: eheliche Kinder miteinander verheirateter Eltern),
    • standesamtliche Unterlagen im Original, wie Heiratskurkunden und Geburtsurkunden der zuziehenden Personen. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher/Übersetzer benötigt- diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein, 
    • Scheidungsurteile,
    • Sperrkennwort des neuen elektronischen Personalausweises, wenn dieser nicht in Koblenz ausgestellt wurde.

    Wichtiger Hinweis!

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle einer Anmeldung abdecken können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Hinweise für Koblenz: Wohnsitz ändern

    Adresse für Hundesteuer kann auch im Bürgeramt geändert werden!

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Stichwörter

    Ummeldung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de