Scheidungsantrag Entscheidung

    Antrag zur Scheidung einer Ehe

    Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen? Dann beachten Sie die Voraussetzungen für einen Scheidungsantrag.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.

    Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.

    Zuständigkeit

    Das für den Hauptwohnsitz eines oder beider Partner zuständige Amtsgericht. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Familiengericht beim Amtsgericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nastätten - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    56355 Nastätten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06772 802-26

    Telefon Festnetz: 06772 802-0

    E-Mail: post@vg-nastaetten.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsschrift bzw. Scheidungsantrag (von einer Anwältin oder einem Anwalt einzureichen)
    • Lichtbildausweis
    • Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
    • Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift

    Möglicherweise benötigt Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin weitere Unterlagen von Ihnen. Es empfiehlt sich daher eine umfassende Rechtsberatung.

    Voraussetzungen

    Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn

    • die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt,
    • die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

    Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller oder die Antragstellerin aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

    Unter bestimmten Umständen sind Ausnahmen möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anwaltliche Beratung und Festsetzung des Scheidungsantrags

    1. Wählen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (nach Bedarf Anfrage bei der Rechtsanwaltskammeroder Antrag auf Beratungskostenhilfe)
    2. Lassen Sie sich von Ihrem jeweiligen Anwalt oder Ihrer Anwältin rechtlich beraten
    3. Erteilen Sie dem Anwalt oder der Anwältin Vertretungsvollmacht (wird von diesem/dieser vorbereitet)
    4. Der Anwalt oder die Anwältin sendet Ihnen einen Entwurf des Scheidungsantrags, den Sie bestätigen müssen
    5. Nun fordert Ihr Anwalt/ihre Anwältinbzw. das Gericht einenGerichtskostenvorschuss sowie gegebenenfalls den Vorschuss für das Anwaltshonorar, dass Sie überweisen müssen

    Im Gericht

    1. Nach Zahlungseingangreicht der Anwalt oder die Anwältin den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengerichtein.
    2. Das Gericht übersendet Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag und gibt ihm Gelegenheit,Stellungzu nehmen.
    3. In der Regel übermittelt das Gericht Fragebögen an beide Eheleute, um den Versorgungsausgleich, wie beispielsweise Ansprüche auf Renten oder sonstige Altersversorgung,zu ermitteln.
    4. Liegen die Auskünfte zu den Versorgungsanrechten vor,legt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest.
    5. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin vertritt Sie im Verfahren, ein Erscheinen beider Eheleute für eine persönliche Anhörung ist jedoch erforderlich.
    6. Das Familiengericht fasst den Scheidungsbeschluss, wenn es der Überzeugung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Im Zusammenhang werden auch Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Sorgerecht für Kindergeregelt.
    7. Sind beide Eheleute mit dem Ausgang einverstanden und anwaltlich vertreten, kann die Scheidung durch einen beidseitigen Verzicht auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel sofort rechtskräftig werden. Ansonsten wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach Verkündung rechtskräftig.

    Kosten

    Es fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an. Der für die Gebührenhöhe maßgebliche Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

    Wenn Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung oder ggf. einen Prozess fehlen, dann empfiehlt sich ein Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Scheidungsantrag, Amtsgericht, Ehe, Trennung, Anwältib, Ehescheidung, Zerrüttungsprinzip, Anwalt, Scheidung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de