Tierseuchen
Beschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Zuständigkeit
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Veterinärbehörde. Dies ist die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Veterinärbehörde untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: landwirtschaft@kaiserslautern-kreis.de
E-Mail: veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-450
Fax: 0631 7105-457
Kontaktperson
Frau Sophie Theis
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Lieferanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Sophie.Theis@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-513
Fax: 0631 7105-457
Herr Sebastian Schäfer
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Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
E-Mail: sebastian.schaefer@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-497
Fax: 0631 7105-457
Frau Dr. Jennifer Schiwek
Hausanschrift
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67623 Kaiserslautern
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-451
E-Mail: jennifer.schiwek@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-457
Frau Jessica Becker
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Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-457
E-Mail: jessica.becker@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-586
Internet
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.1 Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung, Tierschutz
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67623 Kaiserslautern
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Fax: 0631 7105-457
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vogelgrippe, Tollwut, Tiere, Nutztiere, Schlachttier, Tierschutz