Seuchenschutz Meldung

    Tierseuchen

    Beschreibung

    Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Veterinärbehörde. Dies ist die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:

    • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf? 
    • Art, Anzahl und Standort der Tiere 
    • Besitzer der Tiere 
    • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche? 
    • Wurden Tiere gekauft oder verkauft? 

    Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).

    Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Veterinärbehörde untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Hausanschrift

    Hauptstr. 25

    76726 Germersheim

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    76756 Bellheim

    Schulärztlicher Dienst

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53448

    Fax: 07274 53-350

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Schlachttier, Tollwut, Tierschutz, Tiere, Vogelgrippe, Nutztiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English