Tierseuchen
Beschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Schweinepest finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Meldung einer Tierhaltung finden Sie hier.
Merkblätter
Zuständigkeit
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Veterinärbehörde. Dies ist die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Veterinärbehörde untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung ,Wirtschaft und Landwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Dr. Gerwin Dietze
Hausanschrift
E-Mail: gerwin.dietze@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6144
Telefon Festnetz: 02603 972-144
Frau Dr. Ute Gastens
Hausanschrift
E-Mail: ute.gastens@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-146
Fax: 02603 972-6146
Frau Susanne Preißing
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
E-Mail: susanne.preissing@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6142
Telefon Festnetz: 02603 972-142
Frau Dr. Kai Tina Steinfeld
Formulare
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vogelgrippe, Tollwut, Tiere, Nutztiere, Schlachttier, Tierschutz