Tierseuchen
Beschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Zuständigkeit
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Veterinärbehörde. Dies ist die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Veterinärbehörde untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen
Adresse
Postanschrift
Ringstr. 70
56564 Neuwied
Gebäude: Nebengebäude Gesundheitsamt
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 81 - 2. Amtstierärztlicher Dienst
Adresse
Postanschrift
Ringstraße 70
56564 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Jansen
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-623
Telefon Festnetz: 02631 803-623
E-Mail: martin.jansen@kreis-neuwied.de
Herr Daniel Neumann
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-438
Telefon Festnetz: 02631 803-438
E-Mail: daniel.neumann@kreis-neuwied.de
Formulare
Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 81 - 1. Leitung (Amtstierärztlicher Dienst & Verbraucherschutz)
Adresse
Postanschrift
Ringstraße 70
56564 Neuwied
Kontakt
Formulare
Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schlachttier, Tollwut, Tierschutz, Tiere, Vogelgrippe, Nutztiere