abfallrechtliches Nachweisverfahren

    Abfallrechtliches Nachweisverfahren

    Sie erzeugen, sammeln, entsorgen oder befördern gewerblich gefährliche Abfälle? Dann unterliegen Sie den abfallrechtlichen Nachweisverfahren.

    Beschreibung

    Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.

    Die elektronische Nachweis- und Registerführung ist für alle Betroffenen verbindlich. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise eine Befreiung davon aussprechen.

    Zuständigkeit

    Zentraler Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz für alle Fragen rund um das Nachweisverfahren ist die Sonderabfallmanagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.

    Ansprechpartner

    SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

    Beschreibung

    Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

    • Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
    • Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger.
    • Erteilung von Behördenbestätigungen für Entsorgungsnachweise.
    • Erhalt und Versendung von Begleitscheinen - seit 1. April 2009 digital
    • Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallver-bringungen.
    • Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen.
    • Überprüfung der Registerpflicht - auch für nicht gefährliche Abfälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34

    55130 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 98298-22

    Telefon Festnetz: +49 6131 98298-0

    E-Mail: info@sam-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fristen für die Übersendung der elektronischen Begleitscheine durch den Entsorger betragen 10 Kalendertage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Sperrmüll, Sondermüll, Entsorger, Sammler von Abfällen, Hausmüll, Sonderabfall, Beförderer von Abfällen, Nachweisverfahren, Abfälle, Gefährliche Stoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English