Umweltverträglichkeitssiegel Verleihung

    Umweltverträglichkeitsprüfung / Strategische Umweltprüfung

    Beschreibung

    Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltprüfung im Rahmen des Planungsverfahrens (Strategische Umweltprüfung) oder des Zulassungsverfahrens (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Bundes- und Landesstraßen, Schienen- und Wasserwege, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industrie- und Energieanlagen, Intensivtierhaltungsbetriebe aber auch Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

    Bei der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens oder der Planung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima sowie Kultur- und Sachgüter untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im sog. Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

    An den behördlichen Verfahren der Umweltprüfung muss die Öffentlichkeit beteiligt werden; bei grenzüberschreitenden Vorhaben auch die Öffentlichkeit im betroffenen Nachbarstaat.

    Die Umweltprüfung ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Planungs- oder Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sog. "Huckepack-Verfahren").

    Hinweise für Bad Neuenahr-Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Umweltprüfung ist die für das jeweilige Planungs- oder Zulassungsverfahren („Trägerverfahren“) zuständige Behörde. Sind für ein Vorhaben mehrere parallele Zulassungsverfahren mit UVP durchzuführen, wird eine federführende Behörde bestimmt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aktuelles

    Bad Neuenahr-Ahrweiler gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Ahrweiler.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 116

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Rathaus Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr Der Zurtritt zum Rathaus sowie zum Sozialamt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich. Bürgerbüro Bad Neuenahr Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30–12:00 Uhr Dienstag: 07:30–16:00 Uhr Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02641 87-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2018 (von: Webservice, ST_Bad Neuenahr-Ahrweiler)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Neuenahr-Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu Fragen der UVP erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Umweltbundesamtes (UBA).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Naturschutz, Landschaftsplanung, Bebauungsplan, Landschaftsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)