Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)

    Wenn Sie einen Verdacht auf Vogelgrippe haben, nutzen Sie die nachfolgend bereit gestellten Informationen und melden Sie dies der zuständigen Stelle. Diese kann den Verdacht prüfen und im Falle einer Bestätigung dies öffentlich bekannt geben und weitere Maßnahmen veranlassen.

    Beschreibung

    Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihrer zuständigen Kreisverwaltung

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.04.41.01.03 Tiergesundheit und Viehverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 08.05.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Verhalten bei Verdacht auf Vogelgrippe (bei Tier und Mensch)

    Die zuständigen Veterinärämter sind bei Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Hausgeflügel umgehend zu unterrichten.

    Die verendeten Tiere sollten nie ohne Handschuh oder eine über die Hand gestülpte Plastiktüte angefasst werden.

    Hunden und Katzen ist der Zugang zu erkrankten und toten Vögeln zu verwehren. Erkrankungsfälle sind bei ihnen bisher nicht bekannt, aber sie können zur Verbreitung des Krankheitserregers beitragen.

    Gefahr für Tiere (Hausgeflügel)

    Die Verantwortung für Hausgeflügel trägt deren Halter, er muss bei Verdacht auf eine Seuche das Veterinäramt informieren Für ihn gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung.

    Gefahr für Hausgeflügel besteht immer dann, wenn direkte (Wildvögel fressen mit) oder indirekte Kontakte durch Übertragung vor allem von Kot und Federn zwischen Wild- und Hausgeflügel entsteht.

    Alle Hausgeflügelarten außer Tauben sind gefährdet und können, sich mit dem Virus der Geflügelpest H5N8 anstecken.

    Erkrankungsfälle bei Säugetieren wurden bisher nicht festgestellt.

    Vorsorgemaßnahmen

    Halter von Geflügel können ihre Tiere schützen, indem sie den Kontakt zu Wildvögeln für sich selbst und ihre Tiere vermeiden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat ein Merkblatt herausgegeben, das Hinweise zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen enthält und das jedem Geflügelhalter empfohlen wird.

    Für Geflügelhalter gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung.

    Hunde und Katzen sollten nicht in Geflügelställe gelassen werden.

    Umgang mit Geflügelfleisch

    Fleisch von erkrankten oder ansteckungsverdächtigen Tieren kommt nicht in den Handel, sondern wird unschädlich beseitigt.

    Aber auch Geflügelfleisch von gesunden Tieren kann mit  bakteriellen oder viralen Krankheitserregern kontaminiert sein. Deshalb sind bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten: Das Fleisch ist insbesondere getrennt von anderen Lebensmitteln zu verarbeiten und es muss vollständig durcherhitzt werden. Gerätschaften (z. B. Teller, Messer, Schneidbretter), die mit rohem Geflügelfleisch in Kontakt gekommen sind, sind sorgfältig zu reinigen und zu trocknen bevor sie für andere Lebensmittel verwendet werden.

    Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellen auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen zur Verfügung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Gefahr für Menschen: Nach erfolgten Untersuchungen kam es bei den letzten Geflügelpestgeschehen in Deutschland zu keinen Infektionen bei Menschen.

    Unterstützende Institutionen

    Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität am 12.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Köhler, Jessica)

    Stichwörter

    Vogel, Geflügel, Geflügelpest, Aviäre Influenza, Vogelgrippe, H5N8

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)