Schulen wissenschaftliche Forschungsvorhaben genehmigen
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) verfolgen, benötigen Sie für dieses eine Genehmigung der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Einwilligung der betroffenen Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern).
zuständige Stelle
Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für eine Antragstellung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Hinweis: Parallel zu dem Antrag an die ADD sollten dieselben Unterlagen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange geschickt werden.
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 20
54203 Trier
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen:
- Angaben zur Untersuchungsleitung, eine kurze, aber schlüssige Schilderung des Ablaufs, des Umfangs und der Zielsetzung des Projektes sowie eine Beschreibung der geplanten Auswertung und Ergebnisrückmeldung
- Informationsschreiben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, in dem ausdrücklich insbesondere auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Seite 2 von 4 Nichtbenachteiligung bei einer Nichtteilnahme hingewiesen wird und Daten für eine Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Stelle angegeben werden,
- Schreiben zur schriftlichen Einverständniserklärung einer Teilnahme, in dem insbesondere Informationen zur Aufbewahrung und Vernichtung der Daten gegeben werden und ein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung ohne Angabe von Gründen und ohne damit verbundene Nachteile erfolgt,
- Schreiben an die Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmern), das diese dementsprechend über die geplante Untersuchung aufklärt und deren Einverständnis für die Teilnahme des Kindes einholt,
- Erhebungsinstrumente als Ansichtsexemplare (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden) bzw. Beschreibung des geplanten Vorgehens (z.B. Beobachtungskriterien),
- Erklärung, dass sichergestellt ist, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Datenerhebung erhalten,
- Übersicht der Schulen, an denen das Vorhaben durchgeführt werden soll bzw. eine Benennung der Schularten mit Klassenstufe und des räumlichen Gebietes in der die Untersuchung stattfinden soll (z. B. Klassenstufe 9 aller Gymnasien im Bereich der Stadt Mainz o. ä.)
Formulare
Die Antragstellung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Voraussetzungen
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn mit dem Vorhaben ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse verfolgt wird und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es kann Widerspruch eingelegt werden.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Den Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz wurde eine generelle Genehmigung für die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen in Schule erteilt; es besteht eine Anzeigepflicht. Sofern innerhalb von drei Wochen nach der Anzeige kein Einwand durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erfolgt, gilt die Untersuchung als genehmigt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.01.2020
Stichwörter
Studien, Umfragen an Schulen, Datenerhebung, wissenschaftliches Forschungsvorhaben, Befragungen, Testreihe, Unterrichtsbeobachtungen, Bildungseinrichtung, Forschung, Bildungsauftrag