Schulpflicht

    Schulpflicht

    Sie haben ein sechsjähriges Kind? Dann beginnt für dieses die Schulpflicht.

    Beschreibung

    Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, sind im gleichen Jahr schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Darunter fallen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und nach dem 31.08. geboren sind.

    Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Sie soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder einer Kindertagestätte gefördert werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    67240 Bobenheim-Roxheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: info@bobenheim-roxheim.de

    Telefon Festnetz: 06239 939-0

    Fax: 06239 939-258

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat bis zum 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet
    • Der Wohnsitz Ihres Kindes ist in Rheinland-Pfalz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Pflicht zum Schulbesuch besteht zudem für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und sich ohne ihre Eltern in Rheinland-Pfalz aufhaltende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bildungspflicht, Schule, Unterrichtspflicht, Schulkind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020