Schulpflicht

    Schulpflicht

    Sie haben ein sechsjähriges Kind? Dann beginnt für dieses die Schulpflicht.

    Beschreibung

    Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, sind im gleichen Jahr schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Darunter fallen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und nach dem 31.08. geboren sind.

    Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Sie soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder einer Kindertagestätte gefördert werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer

    Aktuelles

    Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-0

    Fax: 06232 14-2458

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat bis zum 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet
    • Der Wohnsitz Ihres Kindes ist in Rheinland-Pfalz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Pflicht zum Schulbesuch besteht zudem für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und sich ohne ihre Eltern in Rheinland-Pfalz aufhaltende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schulkind, Unterrichtspflicht, Schule, Bildungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)