Schulpflicht
Sie haben ein sechsjähriges Kind? Dann beginnt für dieses die Schulpflicht.
Beschreibung
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, sind im gleichen Jahr schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Darunter fallen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und nach dem 31.08. geboren sind.
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Sie soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder einer Kindertagestätte gefördert werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
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Postfach 11 63
56171 Vallendar
Postanschrift
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
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Verbandsgemeinde Vallendar - Fachbereich 3 Bürgerdienste
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Rathausplatz 13
56179 Vallendar
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Verbandsgemeinde Vallendar - Teilbereich 3.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Kontakt
Kontaktperson
Herr Florian Neuroth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0261 6503-131
Fax: 0261 6503-177
E-Mail: florian.neuroth@vg-vallendar.de
Herr Florian Döll
Frau Christina Graser
Hausanschrift
Fax: 0261 6503-177
Telefon Festnetz: 0261 6503-166
E-Mail: christina.graser@vg-vallendar.de
Frau Christine Schmitz
Frau Anja Sieburg
Herr Thomas Wolf
Internet
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat bis zum 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet
- Der Wohnsitz Ihres Kindes ist in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Pflicht zum Schulbesuch besteht zudem für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und sich ohne ihre Eltern in Rheinland-Pfalz aufhaltende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.10.2019
Stichwörter
Unterrichtspflicht, Bildungspflicht, Schule, Schulkind