Kolleg

    Zweiter Bildungsweg Aufnahme beantragen

    Sie möchten den Zweiten Bildungsweg an einem Kolleg oder Abendgymnasium einschlagen? Dann müssen Sie die Aufnahme in einer solchen Einrichtung schriftlich beantragen.

    Beschreibung

    Die Einrichtungen des „Zweiten Bildungsweges“ sind allgemeinbildende Schulen und leisten einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen nach der Schulpflicht. Das Bildungsangebot richtet sich an Erwachsene, die ihre Allgemeinbildung und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern, einen höheren Schulabschluss und damit die Studierfähigkeit und die Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschule oder Universität) erwerben wollen.

    In Rheinland-Pfalz können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:

    • an speziellen Einrichtungen für Erwachsene mit Berufserfahrung zum Nachholen der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife:
      Kollegs und Abendgymnasien
    • über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung)

    Die Aufnahme an einer solchen Einrichtung müssen Sie schriftlich beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung des Abendgymnasiums bzw. des Kollegs.

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Aktuelles

    Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postanschrift

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    Fax: +49 651 9494-170

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.12.2009 (von: Christian Prochaska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind beizufügen:

    • ein lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild,
    • beglaubigte Kopien des Abschluss- oder Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und der berufsbildenden Schule,
    • beglaubigte Kopien eines Gesellen-, Facharbeiter- oder Gehilfenbriefs oder eines als gleichwertig anerkannten Berufsabschlusszeugnisses oder sonstiger Zeugnisse und Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit,
    • eine Erklärung, ob bereits ein Versuch unternommen wurde, in ein Kolleg oder Abendgymnasium aufgenommen zu werden.

    Formulare

    Die Aufnahme an einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges müssen Sie schriftlich beantragen.

    Voraussetzungen

    Aufnahmevoraussetzungen sind:

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
    • Sie haben einen Bildungsstand erworben, der dem qualifizierten Sekundarabschluss I entspricht,
    • Sie haben eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen,
    • Sie besitzen nicht bereits die allgemeine Hochschulreife,
    • Sie haben sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung - auch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland - unterzogen;
    • Sie haben die Aufnahmeprüfung bestanden.

    Wenn Sie den Schulabschluss Berufsreife haben, müssen Sie zunächst einen halbjährigen Vorkurs besuchen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Termin für die Abgabe oder Einsendung des Aufnahmeantrags beachten; dieser wird von der Leiterin oder dem Leiter des Kollegs bzw. Abendgymnasiums festgesetzt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Unterbringung in einem Internat ist kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Besuch des Kollegs ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Ab der Einführungsphase wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert. Im Abendgymnasium kann BAföG erst ab dem vierten Halbjahr beantragt werden.

    Weitere Informationen zum Thema – Zweiter Bildungsweg - finden sie im Bildungsserver Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 26.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bildung, Einrichtungen, Abendgymnasien, Kolleg, Abendgymnasium, zweiter Bildungsweg, Gymnasium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)