Aufnahme an einem Gymnasium anmelden
Ihr Kind möchte an einem Gymnasium den Bildungsweg fortsetzen? Dann ist eine schriftliche Anmeldung an dem entsprechenden Gymnasium notwendig.
Beschreibung
Um den Bildungsweg an einem Gymnasium fortzusetzen, müssen sich die Schülerinnen und Schüler dort schriftlich anmelden.
Die Gymnasien in Rheinland-Pfalz vermitteln den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung und ermöglichen eine umfassende Persönlichkeitsbildung. In der gymnasialen Oberstufe können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Begabungen und Interessen fachliche Schwerpunkte setzen.
Das Gymnasium baut als weiterführende Schulform auf der Grundschule auf. Es umfasst in der traditionellen Form die Mittelstufe (Sekundarstufe I) und die Oberstufe (Sekundarstufe II). In Rheinland-Pfalz wird diese auch als Mainzer Studienstufe bezeichnet. Sie umfasst die Jahrgangsstufe 11-13 im neunjährigen Bildungsgang und die Jahrgangsstufe 10-12 im achtjährigen Bildungsgang. Im neunjährigen Bildungsgang ist die Jahrgangsstufe 13 verkürzt, sodass die Schülerinnen und Schüler, die studieren möchten, das Sommersemester erreichen können.
Mit erfolgreich bestandenem Abitur (Allgemeine Hochschulreife) können Schülerinnen und Schüler entweder ein Studium aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich direkt an die Schulleitung des jeweiligen Gymnasiums.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung am Gymnasium:
- Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4,
- Schulübergangsempfehlung,
- gegebenenfalls Lernplan.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Für die Anmeldung sind entsprechende Fristen zu beachten. Diese werden von dem Gymnasium festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.01.2020
Stichwörter
Oberstufe, Abitur, Anmeldung Gymnasium, Abi, Schülerinnen, Anmeldung Schule, Gymnasium, Schule