Schulpsychologische Beratung beanspruchen
Ihr Kind hat Probleme in der Schule? Dann kann eine schulpsychologische Beratung eventuell helfen und Lösungen aufzeigen.
Beschreibung
Schulpsychologische Beratung verfolgt das Ziel, für alle Kinder und Jugendlichen ein Lernumfeld zu schaffen, in dem diese ihre Fähigkeiten optimal entfalten können.
Themen sind z.B. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Schulabsentismus, Mobbing, Begabungsförderung, Kooperation, Kommunikation und Konfliktbewältigung, Förderung der Gesundheit, Bewältigung von Krisensituationen oder Schulentwicklung.
Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können die Beratung bei schul- und lernbezogenen Fragen in Anspruch nehmen. Die Beratung ist vertraulich. Sie findet in Kooperation mit der Schule statt.
Lehrkräfte, Schulleitungen und Kollegien können sich bei schulischen Prozessen und Inhalten unterstützen lassen.
Schulen können schulspezifische Fortbildungen beantragen. Schulen und Lehrkräfte können an festen Fortbildungsangeboten teilnehmen.
Schulpsychologische Beratung kann von
Schülerinnen und Schülern,
Eltern,
Lehrkräften,
Schulleitung und Schulaufsicht
in Anspruch genommen werden.
Zuständigkeit
Jede Schule und damit jede Schülerin/jeder Schüler sind einem schulpsychologischen Beratungszentrum (SPBZ) des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz zugeordnet. Die Schulen kennen das jeweilige SPBZ.
Bitte suchen Sie sich aus der Trefferliste das zuständige SPBZ in der Nähe Ihres Schulortes heraus, oder nutzen Sie die Kontaktdaten zu den schulpsychologischen Beratungsszentren auf den Internetseiten der Schulpsychologie Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Hachenburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1243
57621 Hachenburg
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6131 611113
Telefon Festnetz: +49 6131 6116-81
Fax: +49 6131 6116-96
E-Mail: SchulpsychB.Mainz@pl.rlp.de
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Speyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Wittlich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6571 9701-2900
E-Mail: SPBZ.Wittlich@pl.rlp.de
Grundschule Von-Dalberg-Schule Dittelsheim-Heßloch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0176/70813726
Telefon Festnetz: 06244 4510
Fax: 06244 907758
E-Mail: dieter.gutzler@web.de
Internet
Grundschule Monsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06243 7533
E-Mail: sekretariat@gs-monsheim.de
Internet
Grundschule am Sonnenberg Alsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06249 8056999
Fax: 06249 8056992
Telefon Festnetz: 06249 8056990
E-Mail: mail@grundschule-alsheim.de
Internet
Grundschule Saulheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06732 93846-20
Telefon Festnetz: 06732 93846-14
Telefon Festnetz: 06732 93846-0
E-Mail: info@gs-saulheim.de
Internet
Volkerschule - Schule mit den FSP Lernen und Sprache - Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06731 49842-0
Fax: 06731 49842-29
Telefon Festnetz: 06731 49842-2022
E-Mail: info@volkerschule.de
Internet
Wonnegauschule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06242-9128611
Telefon Festnetz: 06242 912860
Fax: 06242 9128617
E-Mail: info@wonnegauschule.de
Internet
Integrierte Gesamtschule Osthofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06242 91324104
Telefon Festnetz: 06242 91324101
Telefon Festnetz: 06242 913240
E-Mail: info@igs-osthofen.de
Internet
Voraussetzungen
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden grundsätzlich nicht ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) beziehungsweise der Schülerin oder des Schülers tätig.
- Schülerin/Schüler ist jünger als 14 Jahre: Einverständnis der Sorgeberechtigten
- Schülerin/Schüler ist 14 Jahre oder älter, aber noch nicht volljährig: Einverständnis der Sorgeberechtigten und der Schülerin oder des Schülers
- Schülerin/Schüler ist volljährig: Einverständnis der Schülerin oder des Schülers
Minderjährige können sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden und eine erste Beratung in Anspruch nehmen. Für weitere Gespräche oder Maßnahmen müssen die Sorgeberechtigten dann allerdings ihr Einverständnis schriftlich erklären.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern, Schülerinnen/Schüler oder Lehrkräfte melden im Schulpsychologischen Beratungszentrum an. Das Erstgespräch findet in der Regel mit allen Beteiligten statt. Weitere vertrauliche Gespräche werden ggfs. auch mit Eltern, Schülerinnen und Schülern einzeln geführt. Die Beratung kann bei Bedarf psychodiagnostische Untersuchungen beinhalten. Eine medizinische bzw. therapeutische Diagnose findet nicht statt. Bei Bedarf werden weiterführende Stellen vorgeschlagen oder einbezogen: Ärzte oder Therapeuten, Beratungseinrichtungen, Jugendhilfe.
Kosten
Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.10.2019
Stichwörter
Psychologe, Lernschwäche, Konzentration, Probleme, Verhalten, Lernauffälligkeit