Schulpsychologische Beratung beanspruchen
Ihr Kind hat Probleme in der Schule? Dann kann eine schulpsychologische Beratung eventuell helfen und Lösungen aufzeigen.
Beschreibung
Schulpsychologische Beratung verfolgt das Ziel, für alle Kinder und Jugendlichen ein Lernumfeld zu schaffen, in dem diese ihre Fähigkeiten optimal entfalten können.
Themen sind z.B. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Schulabsentismus, Mobbing, Begabungsförderung, Kooperation, Kommunikation und Konfliktbewältigung, Förderung der Gesundheit, Bewältigung von Krisensituationen oder Schulentwicklung.
Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können die Beratung bei schul- und lernbezogenen Fragen in Anspruch nehmen. Die Beratung ist vertraulich. Sie findet in Kooperation mit der Schule statt.
Lehrkräfte, Schulleitungen und Kollegien können sich bei schulischen Prozessen und Inhalten unterstützen lassen.
Schulen können schulspezifische Fortbildungen beantragen. Schulen und Lehrkräfte können an festen Fortbildungsangeboten teilnehmen.
Schulpsychologische Beratung kann von
Schülerinnen und Schülern,
Eltern,
Lehrkräften,
Schulleitung und Schulaufsicht
in Anspruch genommen werden.
Hinweise für Worms: Schulsozialarbeit
Unterstützen und Beraten von Schülerinnen und Schülern
- bei der Planung einer beruflichen Perspektive
- bei der Suche einer Ausbildungs- oder Praktikumsstelle
- bei Konflikten in der Schule, bei persönlichen Problemen oder Schwierigkeiten in der Familie
- in Krisensituationen
- Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten
Unterstützen und Beraten von Eltern
- bei Fragen bezüglich der beruflichen Perspektive ihrer Kinder
- bei Erziehungsproblemen
- Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten
Unterstützen von Lehrern
- bei Eltern - Schüler- Gesprächen
- bei sozialpädagogischen Fragestellungen
- Kooperation mit anderen Institutionen
Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Schweigepflicht !
Mehr Infos:
Zuständigkeit
Jede Schule und damit jede Schülerin/jeder Schüler sind einem schulpsychologischen Beratungszentrum (SPBZ) des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz zugeordnet. Die Schulen kennen das jeweilige SPBZ.
Bitte suchen Sie sich aus der Trefferliste das zuständige SPBZ in der Nähe Ihres Schulortes heraus, oder nutzen Sie die Kontaktdaten zu den schulpsychologischen Beratungsszentren auf den Internetseiten der Schulpsychologie Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Hachenburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1243
57621 Hachenburg
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6131 611113
Telefon Festnetz: +49 6131 6116-81
Fax: +49 6131 6116-96
E-Mail: SchulpsychB.Mainz@pl.rlp.de
Westend-Realschule plus Worms
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06241 53355
Fax: 06241 595664
Telefon Festnetz: 06241 3089928
E-Mail: sekretariat-wrs@schulen-worms.de
Internet
Realschule plus Nibelungen-Schule Worms
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Klinikum Worms GmbH Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/ Pfalz ZAfP
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.06 Kinder- und Jugendbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Speyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schulpsychologisches Beratungszentrum (SPBZ) Wittlich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6571 9701-2900
E-Mail: SPBZ.Wittlich@pl.rlp.de
Freie Montessori Schule Worms Staatlich genehmigte Grundschule, Ersatzschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rudi-Stephan-Gymnasium Worms
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06241 8534499
Telefon Festnetz: 06241 8534479
Fax: 06241 8534481
E-Mail: post@rsg.biz-worms.de
Internet
Voraussetzungen
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden grundsätzlich nicht ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) beziehungsweise der Schülerin oder des Schülers tätig.
- Schülerin/Schüler ist jünger als 14 Jahre: Einverständnis der Sorgeberechtigten
- Schülerin/Schüler ist 14 Jahre oder älter, aber noch nicht volljährig: Einverständnis der Sorgeberechtigten und der Schülerin oder des Schülers
- Schülerin/Schüler ist volljährig: Einverständnis der Schülerin oder des Schülers
Minderjährige können sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden und eine erste Beratung in Anspruch nehmen. Für weitere Gespräche oder Maßnahmen müssen die Sorgeberechtigten dann allerdings ihr Einverständnis schriftlich erklären.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern, Schülerinnen/Schüler oder Lehrkräfte melden im Schulpsychologischen Beratungszentrum an. Das Erstgespräch findet in der Regel mit allen Beteiligten statt. Weitere vertrauliche Gespräche werden ggfs. auch mit Eltern, Schülerinnen und Schülern einzeln geführt. Die Beratung kann bei Bedarf psychodiagnostische Untersuchungen beinhalten. Eine medizinische bzw. therapeutische Diagnose findet nicht statt. Bei Bedarf werden weiterführende Stellen vorgeschlagen oder einbezogen: Ärzte oder Therapeuten, Beratungseinrichtungen, Jugendhilfe.
Kosten
Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.10.2019
Stichwörter
Konzentration, Verhalten, Psychologe, Lernauffälligkeit, Lernschwäche, Probleme